Wegen der weiter stark steigenden Infektionszahlen hat die Stadt Hamm weitere Maßnahmen beschlossen.
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*Auszug
Feiern: Anzeige oder Genehmigung
Private Feiern mit geselligem Charakter (z. B. runde Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) sind ab sofort ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen anzeigepflichtig.
Ab 50 Teilnehmern bis zur Obergrenze von 150 Teilnehmern müssen Feiern von der Stadt Hamm genehmigt werden. Als verpflichtender Bestandteil der Anzeige bzw. des Antrags müssen außerdem Listen über die voraussichtlichen Teilnehmer der Veranstaltung sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept eingereicht werden.
Dazu hat die Stadt Hamm ein Online-Formular entwickelt, über das die Anzeige bzw. der Genehmigungsantrag online gestellt werden kann. Fragen zu dem Thema beantwortet eine eigens eingerichtete Hotline im Ordnungsamt unter Tel. 02381 17-7299 (Mo-Fr, 8.30-18 Uhr)
*Aufgrund der aktuellen Situation kann sich die Rechtslage kurzfristig ändern,
bitte prüfen Sie die aktuellen Regelungen immer auf der Seite der Stadt Hamm.
bieten bei privaten Veranstaltungen Platz für bis zu 150 Personen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu besonderem Anlass:
Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum etc.!
Essen wird ggf. von Ihnen organisiert, Sie haben die Möglichkeit die Küche vor Ort zu nutzen. Bei Getränken ist es anders, da wir vertraglich an einen Lieferanten gebunden sind, müssen Getränke direkt bei uns auf Kommission gekauft werden.
Seit kurzem haben wir große runde Tische und eine Theke im Saal!
Vereinsmitglieder, die länger als 5 Jahre einem der Vereine der Vereinsgemeinschaft Lohauserholz angehören, sparen 25% der Raummiete!
Ein Klick auf das Bild und auf geht´s zur Broschüre!